Wer eine Immobilie im Ausland erwerben will, der sollte die Immobilie selbst sowie die Rahmenbedingungen des Kaufs eigentlich noch eingehender prüfen als beim Immobilienerwerb im Deutschland. Zu unterschiedlich sind die landesspezifischen Gesetzmäßigkeiten. Zudem können dem Investor angesichts der Intransparenz auf vielen Märkten unangenehme rechtliche und finanzielle Überraschungen drohen. Die Realität ist dennoch eine andere. Viele Investoren vernachlässigen aus Unwissen oder Leichtsinn gerade bei Auslandsinvestments die gewissenhafte Prüfung. Für Abhilfe könnte hier künftig der aktuelle englischsprachige Report „Real Property in Europe“ sorgen. Auf über 300 Seiten beleuchtet er das geltende Recht beim Erwerb von Grundeigentum in 20 europäischen Ländern. Das Buch ist die Fortsetzung des 1996 erschienenen Reports „Immobilienerwerb in Europa“. Untersucht werden die Länder Österreich, Belgien, Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, die Slowakei, Spanien, die Schweiz, die Türkei sowie England & Wales und Schottland. Die Darstellungen zu den einzelnen Ländern haben verschiedene Kanzleien der Alliuris Group unter Leitung von Rechtsanwalt Ulrich Herfurth erarbeitet. Die in den jeweiligen Ländern tätigen Anwälte und Kanzleien stellen für ihr Land u. a. die gängigen Eigentumsformen, das geltende Baurecht und bestehende Beschränkungen für den Erwerb von Grundeigentum dar. So gibt es zwar inzwischen in den meisten Ländern ein Grundbuch, anhand dessen die Rechte und Lasten an Grundstücken eingesehen werden können. Nicht in allen Ländern haben die Einträge aber die gleiche Aussagekraft. Im Gegensatz zu Deutschland werden beispielsweise Grundstücke in Spanien nur grob im Grundbuch beschrieben. Diese ungenaue Bezeichnung führt unter Umständen zu Grenzstreitigkeiten. Grundstücke in ländlichen Gebieten Griechenlands und Englands etwa sind vielfach überhaupt nicht im Grundbuch registriert. Außerdem beleuchten die Autoren, wie Immobilienkaufverträge in den Ländern gehandhabt werden. In Dänemark und England sind beispielsweise formlose Kaufverträge wirksam, ohne dass ein Notar beteiligt ist. In Spanien und Frankreich ist die notarielle Beglaubigung zwar nicht erforderlich, damit der Vertrag wirksam wird, wohl aber, damit der Besitzwechsel ins Grundbuch eingetragen werden kann. Des Weiteren werden die Themen Finanzierung, Steuern und Vererbung betrachtet und nationale Besonderheiten herausgestellt. Die Aufsätze zu den einzelnen Ländern machen Immobilienkäufer auf die rechtlichen Besonderheiten im jeweiligen Land aufmerksam und helfen dadurch, typische Risiken zu erkennen und damit letztlich ungewünschte rechtliche und finanzielle Konsequenzen zu vermeiden. Der Umfang pro untersuchtes Land liegt zwischen sieben und 13 Seiten. „Real Property in Europe“ bietet einen guten ersten Überblick für Käufer, die ausländische Grundstücke oder Immobilien erwerben wollen, und trägt so dazu bei, unangenehme Überraschungen beim Kauf zu vermeiden.