Um das deutsche Wohnungs-Eigentumsrecht ranken sich unzählige Streitigkeiten vor Gericht. Denn in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) kommt es immer wieder zu unterschiedlichen rechtlichen Bewertungen von Mehrheitsbeschlüssen auf der Eigentümerversammlung, Rechten und Pflichten der WEG-Verwaltung (Hausverwaltung), Sanierungen oder Modernisierungen. Das ist auch kein Wunder, denn das deutsche Wohnungseigentumsgesetz und die dazugehörige Rechtsprechung sind ausgesprochen komplex. Nach der grundlegenden Novelle des Gesetzes von 2007 legten die Juristen Thomas Spielbauer (Vizepräsident des Landgerichts München I) und Michael Then 2008 einen neuen Standardkommentar zum Wohnungseigentumsrecht vor. In die neu bearbeitete und wesentlich erweiterte 2. Auflage, die Anfang 2012 erschienen ist, haben die Autoren die inzwischen zahlreichen Erfahrungen mit dem novellierten Wohnungseigentumsgesetz (WEG-Gesetz) einbezogen und viele aktuelle Gerichtsentscheidungen berücksichtigt.
Insbesondere in Abrechnungsfragen ergeben sich in der Praxis seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von 2009 zahlreiche Probleme. Beim Thema Rechnungslegung setzt der Kommentar daher einen besonderen Schwerpunkt: In einem sehr umfangreichen Kapitel (allein 140 Seiten) werden die Grundlagen und Begriffe des Rechnungswesens nicht nur juristisch erläutert. Der Bereich wird auch mit umfassenden Zahlenbeispielen einschließlich Musterabrechnungen und Beispiel-Wirtschaftsplänen illustriert. Dabei wird die neueste Rechtsprechung durchgehend berücksichtigt (S. 694 – 833).
Sämtliche Änderungen durch die Novelle und alle weiteren Neuerungen im Gesetz, die seitdem noch hinzugekommen sind, stellen die Autoren in einer tabellarischen Zusammenfassung dar, die das alte und das neue Recht im Einzelnen gegenüberstellt (S. 1067 – 1114). Neben dem Wohnungseigentumsgesetz im Wortlaut (S. 17 – 39) und dem sehr detaillierten eigentlichen Gesetzeskommentar (S. 41 – 1021) enthält der Band zusätzlich weitere WEG-bezogene Vorschriften aus anderen Gesetzen – beispielsweise dem Gerichtskostengesetz – sowie darüber hinausgehende Verordnungen und Verwaltungsvorschriften (S. 1023 – 1066). Auch hierbei werden einschlägige Gerichtsurteile zur weiteren Interpretation herangezogen.
Die Adressaten von Spielbauer und Then sind neben Richtern, Anwälten und Notaren insbesondere die WEG-Verwalter, die täglich mit der Materie umgehen. Aber auch juristisch versierte Wohnungseigentümer finden im WEG-Kommentar ein umfassendes Nachschlagewerk.