Im Oktober 2009 erschien die vorherige Auflage des Übersichtswerks „Wohnungseigentum“. Seitdem war das Wohnungseigentumsrecht (WEG) starken Veränderungen unterworfen. Neue Fragen – insbesondere zur 2007 verabschiedeten WEG-Novelle – wurden aufgeworfen und alte Fragen neu bewertet. Zu zahlreichen Themen hat sich der Bundesgerichtshof neu positionieren müssen. All diese Entwicklungen erforderten eine Überarbeitung des Buches.
Die aktualisierte Fassung umfasst rund 440 Seiten und hält sich in Aufbau und Stil an das bewährte Konzept ihres Vorgängers. Die Autoren nähern sich dem Wohnungseigentumsrecht systematisch und orientieren sich dabei am Aufbau des Gesetzestextes. Da in den vergangenen Jahren die Zwangsvollstreckung wegen titulierter Hausgeldansprüche in der Praxis erheblich an Bedeutung gewonnen hat, wurde das Buch zudem um ein Kapitel zu diesem Thema (§ 13) erweitert.
„Das Rechtsgebiet ist geprägt von einer umfassenden Einzelfallbesprechung, die oftmals den Blick auf das Wesentliche versperrt.“ So heißt es im Vorwort, das die Autoren der dritten Auflage vorangestellt haben. Aus diesem Grund war es für die Autoren besonders wichtig, das Grundgerüst und die wesentlichen Prinzipien des Wohnungseigentumsrechts herauszuarbeiten, was ihnen in jedem Fall gelungen ist. So befassen sie sich im ersten Teil des Buches (§§ 2-9 WEG) zunächst mit einigen Grundbegriffen und Zuordnungsproblemen im WEG. Zum Beispiel werden die Voraussetzungen für die Begründung von Wohnungseigentum und die sachrechtliche Abgrenzung von Sondereigentum und gemeinschaftlichem Eigentum beschrieben. Erst dann geht das Buch auf die Einzelheiten des Gesetzes ein.
Die Autoren bemühen sich, durch einen einfachen, analytischen Sprachstil und eine klare Struktur jedem Leser einen leichten Einstieg in die doch komplexe und mitunter schwierige Materie zu ermöglichen. Schritt für Schritt führen sie den Leser von einem Paragraf zum nächsten und unterfüttern die Theorie mit Fallbeispielen aus der Rechtsprechung. Meines Erachtens sind es aber insbesondere die Schaubilder, die hier zum hohen Leseverständnis beitragen. Für meinen Geschmack hätte es davon ruhig einige mehr geben können.
Alles in allem stellt „Wohnungseigentum“ eine solide, kompakte Übersicht zum WEG dar und eignet sich daher als Einführungslektüre sowie als Nachschlagewerk. So ist die Lektüre für interessierte Verwalter und Wohnungseigentümer, die juristisch nicht ganz so versiert sind, ebenso geeignet wie für Juristen, die sich nicht dauerhaft mit Wohnungseigentumsrecht befassen. I.R.